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Neue Formate der Kommunikation und Partizipation in der Bioökonomie

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

In der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ (NFSB) definiert die Bundesregierung das Ziel, eine an natürlichen Stoffkreisläufen orientierte, biobasierte Wirtschaftsweise zu etablieren. Diese soll nachhaltig sein und dazu beitragen, die wachsende Weltbevölkerung in ausreichender Menge und Qualität mit biologischen Ressourcen zum Zwecke der Ernährung, der Energieerzeugung und der industriellen/stofflichen Verwertung zu versorgen.  Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden und die Bioökonomie dauerhaft als Wirtschaftsform zu etablieren, müssen nicht nur technologische Innovationen entwickelt werden, sondern auch geeignete Voraussetzungen auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene geschaffen werden. Hier setzt der Förderschwerpunkt „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“ an.

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Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – KMU; Definition der Europäischen Union für KMU ) sowie andere ­Institutionen in der Europäischen Union, die Forschungs- oder Wissenschaftsvermittlungsbeiträge liefern können und den Zuwendungszweck sowie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Ist die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren, kann verlangt werden, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Die Koordination des Verbundes muss durch einen akademischen Partner übernommen werden. Finanzielle Mittel, die zur Koordinierung benötigt werden (Personalaufwand), können unterstützend beantragt werden.

Antragsberechtigt sind interdisziplinäre Verbundvorhaben mit Akteuren aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern, die ein breites Spektrum von Perspektiven vertreten. Idealerweise sollten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (bspw. aus den Sozial-, Politik-, Geistes-, Wirtschafts- und/oder Naturwissenschaften) mit Vertretern der organisierten Öffentlichkeit (bspw. Verbänden, NGOs) und Akteuren mit besonderen Vermittlungs- bzw. Kommunikationskompetenzen (bspw. aus den Bereichen Medien, Ausstellungswesen, Kunst/Design) zusammenarbeiten.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – KMU) sowie andere Institutionen in der Europäischen Union, die Forschungs- oder Wissenschaftsvermittlungsbeiträge liefern können. Die Festlegung auf diese Zielgruppe sichert eine maximale Wirksamkeit des Förderformats „Neue Formate der Kommunikation und der Partizipation in der Bioökonomie“ mit Blick auf die angestrebte Ansprache und das Einbinden einer möglichst breiten Öffentlichkeit.

Was wird gefördert?

Die Etablierung der Bioökonomie als zukünftige Form des Wirtschaftens setzt neben technologischen Innovationen eine gesamtgesellschaftliche Transformation voraus. Diese kann nur gelingen, wenn möglichst weite Teile der Gesellschaft in die Gestaltung der Bioökonomie miteinbezogen werden. Ziel der Maßnahme ist es deshalb, eine gesellschaftliche Debatte über die Ziele und Entwicklungsoptionen der Bioökonomie zu initiieren und zu unterstützen.

  • Gefördert wird die Entwicklung und praktische Erprobung neuartiger Formate, Methoden und Instrumente der gesellschaftlichen Kommunikation und Partizipation, die dazu beitragen, die Gesellschaft stärker in die Gestaltung der Bioökonomie einzubinden und diesbezügliches gesellschaftliches Engagement zu fördern.
  • Durch die begleitende Erforschung der Umsetzung dieser Maßnahmen soll außerdem Wissen bezüglich der kritischen Erfolgsfaktoren von innovativen Kommunikations- und Partizipationskonzepten generiert werden, das sich auch in anderen Themenfeldern anwenden lässt.

Um ein möglichst breites – und interdisziplinäres – Spektrum von Sichtweisen aufzugreifen, sollten sich Akteure aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern zu Verbünden zusammenschließen. Idealerweise sollten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (beispielsweise aus den Sozial-, Politik-, Geistes-, Wirtschafts- und/oder Naturwissenschaften) mit Vertreterinnen und Vertretern der organisierten Öffentlichkeit (beispielsweise Verbänden, NGOs) und Akteurinnen und Akteuren mit besonderen Vermittlungs- bzw. Kommunikationskompetenzen (beispielsweise aus den Bereichen Medien, Ausstellungswesen, Kunst/Design) zusammenarbeiten.

Wie wird gefördert?

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des ­beantragten Vorhabens.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Vorhaben von Großunternehmen können nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in gleichem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt – wenn also ein Anreizeffekt im Sinne von Artikel 6 AGVO vorliegt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Publikationen

Innovation leichtgemacht - Der Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“

2018PDF1,31

Innovation made easy - Ideas contest: “New products for the bioeconomy”

2018PDF3,24 MB

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