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Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel, Thematische Förderung von Projekten und Verbünden (Modul II)

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Die „Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ (NFSB) formuliert das Ziel, ein nachhaltiges, am natürlichen Stoffkreislauf orientiertes Wirtschaftssystem zu etablieren. Da die ökonomische Leistungsfähigkeit moderner Volkswirtschaften überwiegend auf der Nutzung endlicher Ressourcen basiert, bedeutet dieses Unterfangen eine gewaltige Herausforderung.

Die Bioökonomie soll einen erheblichen Beitrag dazu leisten, Rohstoffalternativen angesichts der Endlichkeit fossiler Ressourcen zu finden, dem Klimawandel entgegenzuwirken, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und erneuerbare Ressourcen nachhaltig zu nutzen sowie die Versorgung und das Recht auf Entwicklung aller Teile einer wachsenden Weltbevölkerung sicherzustellen. Dies erfordert Forschungsanstrengungen in zweifacher Hinsicht. Zum einen bedarf es technischer Innovationen, um Wertschöpfungsketten nachhaltig zu machen. Zum anderen müssen auch die gesellschaftlichen, politischen und (makro-)ökonomischen Bedingungen und Auswirkungen berücksichtigt werden, die mit diesem Transformationsprozess zusammenhängen.

Hier setzt der Förderschwerpunkt „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“ an. Sein Ziel ist es, eine spezifisch auf bioökonomische Transformationsprozesse ausgerichtete Forschung aus dem Spektrum der Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch der Kultur- und Geisteswissenschaften zu fördern und langfristig zu etablieren. Deren Ergebnisse sollen mit der bereits in zahlreichen Maßnahmen geförderten natur- und technikwissenschaftlichen Forschung verzahnt und als wichtige Beiträge zur Umsetzung der NFSB genutzt werden. Gemeinsam sollen sie die Grundlage für ein vertieftes Verständnis einer nachhaltigen, bio-basierten und an natürlichen Kreisläufen orientierten Wirtschaftsweise sowie deren Weiterentwicklung legen. 

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Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsvorhaben aus dem Bereich der Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch der Kultur- und Geisteswissenschaften, die sich den sozialen, politischen und ökonomischen Herausforderungen widmen, die dem Übergang zu einer nachhaltigen Bioökonomie im Wege stehen – oder durch bioökonomische Transformationsprozesse erst entstehen.

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere Kleine und Mittlere Unternehmen – KMU; Definition der Europäischen Gemeinschaft für KMU) mit Forschungs- und Entwicklungs-Kapazität in Deutschland.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Was wird gefördert?

Die Struktur der Vorhaben sollte den forschungsspezifischen Gegebenheiten entsprechen und auf einen bestmöglichen Ertrag ausgerichtet sein. Das gilt sowohl für die Zusammensetzung der Forschungsteams als auch für die Projektdauer. Abhängig von Thema, Fragestellung und Methodik ist es möglich, Einzelprojekte oder Verbünde zu fördern.

Wie wird gefördert?

Interessierte Forscherinnen und Forscher bewerben sich mit einer Projektskizze. Im Fall von Verbünden sollten dies die künftigen Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren sein. Die Projektskizzen werden – gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Fachleute – bewertet. Die Begutachtung anhand der in der Bekanntmachung genannten Kriterien bildet die Grundlage für eine mögliche Förderempfehlung.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Reise- und Sachmittel, einschließlich Publikationskosten, sowie ausnahmsweise projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antrag­stellers zuzurechnen sind.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO – berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Falls im Rahmen eines Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhabens mit Partnern kooperiert wird, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben, müssen diese ihren Projektanteil aus eigenen Mitteln bestreiten bzw. dafür in ihrem Heimatland Fördermittel einwerben.

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