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Pflanzenwurzeln und Bodenökosysteme: Bedeutung der Rhizosphäre für die Bioökonomie

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Natürliche Ressourcen wie der Boden sind die Produktionsmittel der Bioökonomie. Dessen nachhaltige Bewirtschaftung liegt im vitalen Interesse der Bioökonomie. Die Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit von Bodenökosystemen stehen in einem engen Zusammenhang mit komplexen Vorgängen in der Wurzel-Boden-Kontaktzone. Die Rhizosphäre ist ein Hotspot biologischer Aktivität und der Stoffumsätze im Boden. Ein erheblicher Anteil der Ertragsbildung von Nutzpflanzen wird durch Prozesse in der Rhizosphäre determiniert. 

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forschung zur Aufklärung der Interaktionen zwischen Pflanzenwurzeln und deren unmittelbarer Umwelt – insbesondere dem Edaphon, die dazu beitragen soll, das System Rhizosphäre im Kontext der Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft stärker als bisher zu nutzen.

Um künftig das Pflanzenwachstum und die Pflanzengesundheit mithilfe des Wissens zu Wurzel-Bodenorganismen-Boden-Interaktionen positiv beeinflussen zu können, muss das komplexe Interaktionsnetzwerk zwischen Pflanzenwurzeln und dem Bodenleben systemisch verstanden werden. Hierzu zählt auch die Gesamtheit der chemischen und physikalischen Prozesse in strukturierten Böden.

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Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie in der Regel kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union und EWR.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen) in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Was wird gefördert?

Im Rahmen von interdisziplinären Forschungsverbünden sollen zielführende Beiträge zum Verständnis von Rhizosphären-Prozessen unter natürlichen Bedingungen (strukturierte, nicht zerstörte Böden bzw. Agrarökosysteme) erarbeitet werden. Das generierte Prozessverständnis soll der Erhöhung der Bodenproduktivität, der Abwehr von Schädlingen, der Verbesserung der Resilienz gegenüber abiotischem Stress und der Reduzierung des Gebrauchs von Agrochemikalien dienen.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der angewandten Grundlagenforschung hinsichtlich des Verstehens, der Prädiktion und der Modulierung von Wechselwirkungen und Prozessen in der Rhizosphäre, die eine Rolle bei der Nährstoffmobilisierung, Stresstoleranz, der Pflanzengesundheit sowie der Schadstoffdegradation spielen. Mithilfe der gewonnenen Erkenntnisse soll die Flächenproduktivität agrarisch genutzter Böden bei gleichzeitigem Erhalt ihrer zusätzlichen Funktionalitäten gesteigert werden.

Die Fördermaßnahme adressiert u. a. folgende angewandte Themenfelder in der Landwirtschaft, für die Rhizosphären-Prozesse von Bedeutung sind (exemplarisch, ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Stickstoff- und Kohlenstoffkreislauf im Kontext von Biodiversität, Bodenstruktur und Management
  • Ressourcennutzungseffizienz landwirtschaftlicher Pflanzenbestände
  • Nachhaltige Wachstumsunterstützung der Kulturpflanze durch gesunde Böden
  • Minimierung negativer Umweltauswirkungen bei der landwirtschaftlichen Produktion

 

Die Forschungsansätze sollen primär auf komplexe, strukturierte und „ungestörte“ Böden fokussieren und für ein mechanistisches Verständnis die Skalenniveaus vom mikroskopischen Bereich bis hin zum Feldmaßstab abdecken. Forschungsfragen sind auf die landwirtschaftlich genutzten Hauptbodentypen Sandige Braunerde, Parabraunerde aus Löss und Schwarzerde (Tschernosem) aus Löss sowie die Kulturpflanzenarten Gerste, Weizen, Mais, Raps und Hackfrüchte (Rüben und Kartoffeln) auszurichten. Weiterhin können Leguminosen und Fruchtfolgeaspekte in Forschungsvorhaben Berücksichtigung finden.

Forschungsarbeiten zu Modellpflanzen werden nicht gefördert.

Wie wird gefördert?

Im Rahmen der Fördermaßnahme „Pflanzenwurzeln und Bodenökosysteme: Bedeutung der Rhizosphäre für die Bioökonomie“ zielt das BMBF auf eine mittelfristige Förderung von bis zu sieben Jahren ab. Zunächst ist eine vierjährige Förderphase vorgesehen. Eine Zwischenevaluierung nach den ersten 36 Monaten der Förderung entscheidet über die Fortführung der Projekte in einer zweiten bis zu drei Jahren währenden Förderphase. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Die mit allen Projektpartnern abgestimmte Projektskizze wird durch den Verbundkoordinator schriftlich und über das elektronische Formular-System für Anträge und Angebote easy-Online eingereicht. Zusätzlich zu den Angaben, die über die Eingabemasken von easy-Online abgefragt werden, ist bei Einreichung der Skizze eine Vorhabenbeschreibung in englischer Sprache mit einem Umfang von maximal 15 Seiten als PDF elektronisch hinzuzufügen. Auf der Grundlage der Bewertung und der Empfehlungen externer Gutachter/-innen werden die für eine Förderung geeigneten Projektvorschläge vom BMBF ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen.

Ansprechpartner/-in


Dr. Claudia Carduck
+49 02461 61-3364

Dr. Christiane Saeglitz
+49 02461 61-3265

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