Elektrofahrzeuge und Infrastruktur (04/2023)
Mit diesem Aufruf zur Förderrichtlinie Elektromobilität fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zugehörigen Ladeinfrastruktur.
Ziel ist es, die Fahrzeugzahlen und das Ladeinfrastrukturangebot im Sinne des weiteren Markthochlaufs der Elektromobilität zu erhöhen.
( PDF - 545.63 KB - nicht barrierefrei )
Wichtige Hinweise zum Aufruf 04/2023:
-
Ein Förder-Mindestbetrag (Zuwendung) von 24.990 Euro (brutto bzw. inklusive Umsatzsteuer) sowie eine maximale Zuwendung von 1,19 Millionen Euro (brutto bzw. inklusive Umsatzsteuer) pro antragstellende Organisation ist festgelegt.
-
Nutzfahrzeuge (N1 bis N3), Busse (M2, M3), Umrüstungen sowie Leasingraten / Mietkosten sind nicht förderfähig.
-
Der Betrieb der Fahrzeuge muss mit 100 % erneuerbarer Energie erfolgen.
-
Beachten Sie Ziffer 7 des Aufrufes Priorisierung eingegangener Anträge sowie Ziffer 8: Fristen zur Antragseinreichung und Anforderungen an die Anträge (Förderbereich im easy-Online Portal).
Hinweis zum Online-Seminar:
Am 09.05.2023 von 13 bis 14 Uhr wird ein Online-Seminar zum Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft (04/2023) stattfinden. Hier können Sie sich anmelden.
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind im Rahmen dieses Aufrufs (04/2023) nachgelagerte Landesbehörden und Kommunen sowie Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.
Weitere Informationen zur Antragstellung und zum Förderverfahren finden Sie in den FAQ bezüglich Antragstellung des Aufrufes 04/2023.
Darüber hinaus können Sie eine umfangreiche Beratung bei den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Projektträgers Jülich (PtJ) in Anspruch nehmen - siehe rechts auf der Webseite "Ansprechpartner/-in".
Was wird gefördert?
Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge gemäß Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlamentes und des Rates:
- M1 (Pkw, u.a. zur Personenbeförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz),
- L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge)
-
Ladeinfrastruktur (Förderung ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen dieses Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung in einem zweckdienlichen Verhältnis).
Nicht förderfähig sind:
- alle Fahrzeuge, die nicht den oben genannten Zulassungsklassen entsprechen (z.B. M2, M3, N1, N2 und N3)
- Sonderfahrzeuge, Schienenfahrzeuge,
- Hybride (HEV), Plug-In-Hybride (PHEV),
- Fahrzeuge mit Antriebsbatterie auf Bleibasis,
- Umrüstungen auf Elektroantrieb,
- Pkw, die einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von 65.000 Euro oder höher besitzen,
- Leasingfahrzeuge oder Mietkosten für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur sowie
- die ausschließliche Beschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur.
Wie wird gefördert?
Es werden die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor gefördert. Förderfähige Gesamtausgaben werden vom Antragssteller mit der Anlage 2 - Tabelle zur Ermittlung der förderfähigen Ausgaben ermittelt (siehe Downloads auf dieser Webseite).
Es erfolgt eine Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung bei Kauf der Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Die beantragten Bundesmittel (Zuwendung / Fördersumme) müssen mindestens 21.000 Euro bei vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen bzw. mindestens 24.990 Euro bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen betragen (Fördermindestbetrag).
Der Förderhöchstbetrag ist auf 1 Million Euro bei vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen bzw. 1,19 Millionen Euro bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen festgelegt worden.
Förderquote
Diese förderfähigen Gesamtausgaben – multipliziert mit der individuellen Förderquote – ergeben den Förderbetrag. Der individuell berechnete Förderbetrag muss innerhalb der o.g. Grenzen liegen.
Die Förderquote beträgt 40 Prozent im wirtschaftlichen und 90 Prozent im nicht-wirtschaftlichen Bereich; d.h. 40 Prozent bzw. 90 Prozent der oben genannten Investitionsmehrkosten werden gefördert und entsprechen dem individuell berechneten Förderbetrag. 60 Prozent bzw. 10 Prozent der Investitionskosten sowie der restliche Anteil der Fahrzeugkosten entsprechen Ihrer Eigenleistung.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz