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Einreichung möglich

Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit

eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Maritime Sicherheit als Querschnittsthema gewinnt in allen Segmenten zunehmend an Bedeutung. Die intensive Nutzung der Küstengebiete, die zunehmende Transportleistung, der Bedarf in Zusammenhang mit dem Schutz maritimer Infrastrukturen, Terrorismus, Datenschutz, autonomen Systemen und Piraterie erfordern neue Ansätze bei den maritimen Sicherheitskonzepten.

Die Förderlinie „Echtzeittechnologien für die Maritime Sicherheit“ berührt ein breites Themenspektrum im maritimen Bereich. Zu den bedeutendsten Anwendungen gehören:

  • Schutz maritimer Infrastrukturen und der dort beschäftigten Menschen
  • Überwachung maritimer Gebiete zur Prävention illegaler Aktivitäten
  • Schutz und Sicherung der globalen Versorgungskette
  • Sicherheit der maritimen Transportsysteme sowie der Seefahrer und Passagiere
  • Mariner Umweltschutz und Vermeidung von Unfällen

Detaillierte Informationen zu den Förderzielen, Inhalten Zuwendungsvoraussetzungen und Verfahren finden Sie in der Förderbekanntmachung. Eine schnelle Übersicht über Rahmenbedingungen und mögliche Förderquoten gibt Kapitel 6 der Maritimen Forschungsstrategie 2025.

Projektskizzen (Umfang ca. 15 Seiten) können ohne Beachtung von Fristen jederzeit über „easy-Online “ eingereicht werden. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Projektskizzen  und zur Antragstellung.

Eine Einreichung ist unbefristet möglich.

Aktueller Hinweis:

Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023 zum 2. Nachtragshaushalt 2021. Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesministerium der Finanzen eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Dies betrifft u.a. das Maritime Forschungsprogramm und die Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit.

Entsprechend können in den Förderschwerpunkten

  • MARITIME.green – Maritimer Umweltschutz,
  • MARITIME.smart – Maritime Digitalisierung,
  • MARITIME.safe – Maritime Sicherheit und
  • MARITIME.value – Maritime Ressourcen

derzeit keine Bewilligungen von neuen Vorhaben erfolgen.

Im Förderschwerpunkt

  • MARITIME.zeroGHG – Klimaneutrales Schiff

werden entsprechend mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch Bewilligung von Anträgen pausiert.

Wichtig: In allen Förderschwerpunkten können Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen weiterverfolgt und auch Projektskizzen weiterhin eingereicht werden.

Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen. Über die weitere Entwicklung informieren wir Sie auf dieser Seite.

Bekanntmachung

Informationen zu Projektskizzen


Die Antragstellung ist nicht an feste Abgabefristen gebunden.

Das Antragsverfahren innerhalb der Förderbekanntmachungen ist zweistufig. Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der Vorlage einer Projektskizze. Skizzen sind in elektronischer Form über „easy-Online“ einzureichen.

Der Projektträger erteilt kurzfristig nach Eingang  der Projektskizze eine schriftliche Eingangsbestätigung und bewertet die Skizze in Bezug auf forschungspolitische, fachliche und haushaltstechnische Gesichtspunkte. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Einreicher mitgeteilt. Wir empfehlen, nur nach positiver Bewertung vollständige Antragsunterlagen auszuarbeiten.

Antragsteller auf Kostenbasis (gewerbliche Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen, bei denen Anträge auf Kostenbasis zugelassen werden) sollten vorab prüfen, ob der Eigenanteil an den Vorhabenkosten erbracht werden kann.

Hinweise zu Projektskizzen

Informationen zur Antragstellung


Das Antragsverfahren innerhalb der Förderbekanntmachungen ist zweistufig. Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der Vorlage einer Projektskizze (siehe Informationen zu Projektskizzen). In der zweiten Verfahrensstufe – nach positiver Bewertung der Skizze – können förmliche Förderanträge in elektronischer Form über „easy-Online“ eingereicht werden.

Im Rahmen von Verbundprojekten werden vorzugsweise industriegeführte Kooperationen angestrebt. Einzelvorhaben ohne industrielle Beteiligung werden nur bei entsprechend erheblichem Bundesinteresse gefördert.

Hinweise zur Antragstellung

Weitere Informationen und Formulare

Ansprechpartner/-in


Dr. Frank Hennig
+49 030 20199-3506

Elke Proß
+49 030 20199-507

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